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Internetpranger – Konfliktlöser der Zukunft?

Kann man inskünftig Konflikte besser lösen, indem man Täter im Internet an den Pranger stellt? Der Schweizer Fussball bietet dazu einige interessante Fälle. So haben nach Gewaltauftritten von Hooligans im Luzerner Allmendstadion die Strafuntersuchungsbehörden Bilder ins Web gestellt und die Bevölkerung aufgefordert, beim Auffinden der Täter behilflich zu sein. Es funktionierte: Es gingen sehr viele Meldungen ein, die zur Identifizierung beitrugen, und ausserdem haben sich vereinzelt auch Täter selber angezeigt. In der Folge wurden 13 Chaoten im Alter zwischen 19 und 28 Jahren verurteilt. Sie bekamen Bussen zwischen 200 und 500 Franken aufgebrummt, dazu Bedinggeldstrafen zwischen 2700 und 18000 Franken. Alle Verurteilten erhielten ein mehrjähriges Stadionverbot, das in der ganzen Schweiz Geltung hat.

Die Behörden sprechen von einem grossen Erfolg. So hat Simon Kopp von der Luzerner Kantonspolizei klar festgestellt, dass sich die öffentliche Fahndung bewährt habe. Der “Bildaushang” auf der Internetseite der Luzerner Strafungersuchungsbehörde führte jedenfalls zum gewünschten Resultat. Gleiches hatte sich schon 2007 ereignet, auch damals konnten die Randalierer identifiziert und bestraft werden. Das Fahndungsvorgehen, so wird von der Kantonspolizei Luzern betont, wird vom Datenschützer gutgeheissen.

Nun ist das Internetprinzip von bedeutend grösserer Tragweite. Es können beispielsweise auch Väter, die ihre Alimente nicht bezahlen, im Web an den Pranger gestellt werden. Das führt unter Umständen zu recht unangenehmen Situationen beim Suchen mit Google und anderen Suchmaschinen, vor allem, wenn der Pranger gut verschlagwortet und intensiv vernetzt wird. Ob ein an den Pranger gestellter Täter dann immer noch leicht eine Stelle findet, ist fraglich. Heute werden Bewerber, die in die engere Wahl kommen, schon fast routinemässig im Web “gescannt”, und dann wirken sich Prangertexte verhängnisvoll aus.

Eine der vielen Plattformen ist der deutsche Pranger, der vom Autobahnraser bis zum Telefonterror reicht. Nicht dass diese Seiten selber für den Täter direkt bedrohlich würden, die Tags sind es, allenfalls auch Hinweise von anderen Websites her. So könnte man natürlich einen Pranger mit anderen Websites direkt verlinken, auch trackbacken und vor allem Blogposts in den Twitter und in die sozialen Netzwerke wie Facebook “verlängern”. So wird der Pranger weit mehr als das, was er im Mittelalter war, nämlich eine Schande von nur lokaler Bedeutung.

In den USA ist es längst üblich, Täter mit Pranger-Aktionen zu bestrafen. Verurteilte Täter müssen beispielsweise mit einer Texttafel durch die Quartiere gehen und sich auslachen oder beschimpfen lassen. Humaner Strafvollzug? Führt diese Art von Pranger langfristig ans Ziel? Es fragt sich, ob der Internetpranger nur für die Tätersuche oder auch für deren Bestrafung herhalten soll.

Eine Frage ist bei allen Pranger-Aktionen nicht aus den Augen zu lassen: Wer darf im Prangerinternet überhaupt aktiv werden und wann? Sollen es nur Strafuntersuchungsbehörden sein, wie im Fall des FCL? Oder darf es jedermann? Darf eine Person einen Verdächtigten ohne Einbezug von Behörden und ohne weitere Abklärung irgendwo anprangern? Diese Frage ist entscheidend, und man kann nur raten, die Hände vom Pranger zu lassen, wenn man die Rahmenbedingungen und die rechtlichen Folgen nicht genau abgeklärt hat. Es kann beispielsweise zu einer Strafklage kommen, wenn man einen Falschen erwischt, oder wenn man von einer Person, die eine Gefängnisstrafe korrekt verbüsst hat, diesen Knastbesuch öffentlich im Web verkündet und vor ihm warnt. Vorsicht, Vorverurteilungen können schlimme Bumerangs auslösen. Es drohen Ehrverletzungs- und andere Klagen. Und: Nicht jeder, der andere im Internet anzeigt, erfährt die volle Wertschätzung der ganzen Surfgemeinde.


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